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Leichtfertige Steuerverkürzung - nur Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldcharakter?

Sie lieben den "easy way of live"? Sie sind der Typ, der es mit "Kleinigkeiten" nicht so genau nimmt - dafür die große Linie auf Kurs hält? Alles klar, Sie würden nie eine Steuerhinterziehung begehen, aber vielleicht eine "leichtfertige" Steuerverkürzung?

Klarstellung:
Steuerhinterziehung begehen Sie dann, wenn Sie den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben machen bzw. die Finanzbehörden darüber in Unkenntnis lassen (= schweigen). Bei der leichtfertigen Steuerverkürzung müssen Sie die Tat "leichtfertig" begangen haben?!?! Also so mit ein bisschen mogeln - oder wie?

Beispiel 1:
Sie sind Versicherungsvertreter und führen ein Fahrtenbuch. Die täglich geführten Aufzeichnungen in Ihrem Fahrtenbuch haben zwar nichts mit der Realität zu tun, doch Sie tricksen das Ganze zu einem Ergebnis von 98,92 % betrieblichen und 1,08 % privat gefahrenem Anteil mit der Folge, dass nahezu jeder Cent als Betriebsausgabe für Sie abzugsfähig ist und Sie einen erheblichen Steuervorteil bei einem Champus im Separee entspannend mit zwei Damen genießen.
Bei der Betriebsprüfung 3 Jahre später stellt der Prüfer fest, dass Sie an ein- und demselben Tag laut Fahrtenbuch mit Ihrem Auto an einem Geschäftsmeeting am Gardasee und in der Werkstatt zum großen Kundendienst in Unterbieberach laut der Rechnung des Autohauses waren?!?

Blöd gelaufen - Steuerhinterziehung.

Beispiel 2:
Sie sind freiberuflicher Detektiv und der "Schwarze Falke" mit Bogi ist Ihr Lieblingsfilm. Das ganze geerbse mit der Buchhaltungstante Ihres Steuerberaters mit Belegen, Terminen und so weiter geht Ihnen ziemlich am Leben vorbei - deshalb konnten Sie den Termin am 31.12.2007 zur Abgabe der Steuererklärungen 2006 leider nicht einhalten - sondern haben diese erst am 7. 7.2008 eingereicht.

Kann die verspätete Abgabe wirklich Steuerhinterziehung sein?

Variante 1 - Ja,
und zwar eine Steuerhinterziehung auf Zeit für 7 Monate - wenn Sie vorsätzlich die Steuererklärung zu spät abgegeben haben um z.B. einen Zinsvorteil zu generieren.

Variante 2 - Nein,
dann ist es ein Ordnungswidrigkeit in Form der "leichtfertigen Steuerverkürzung" - wenn Sie also fahrlässig vergessen haben die Steuererklärung pünktlich abzugeben.


Was passiert bei einer Ordnungswidrigkeit?

Das Leben ist ungerecht - dagegen kämpfen Sie? Vieleicht nicht auf diese Art, denn in diesem Fall steht eine Geldbuße bis zu 50.000,00 Euro auf dem Bußgeldbescheid.